Recht Zitate

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Die Frage nach der Souveränität des Volks läuft im Grunde darauf hinaus, ob irgendjemand ursprünglich das Recht haben könne, ein Volk wider seinen Willen zu beherrschen. Wie sich das vernünftigerweise behaupten lasse, sehe ich nicht ab. Allerdings also ist das Volk souverän: jedoch ist es ein ewig unmündiger Souverän, welcher daher unter bleibender Vormundschaft stehen muss und nie seine Rechte selbst verwalten kann, ohne grenzenlose Gefahren herbeizuführen; zumal er, wie alle Unmündigen, gar leicht das Spiel hinterlistiger Gauner wird, welche deshalb Demagogen heißen.
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Ich wünschte, ich könnte Gott bitten, mir eine andere Persönlichkeit zu geben, eine, die nicht alle verärgert. Aber das ist unmöglich. Ich stecke mit dem Charakter fest, mit dem ich geboren wurde, und doch bin ich mir sicher, dass ich kein schlechter Mensch bin. Ich tue mein Bestes, um es allen recht zu machen, mehr als sie jemals vermuten würden. Wenn ich oben bin, versuche ich, darüber zu lachen, weil ich nicht will, dass sie meine Probleme sehen.
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Man ist nie glücklicher als wenn uns starkes Gefühl bestimmt, nur in dieser Welt zu leben. Mein Unglück ist nie in dieser sondern in einer Menge von möglichen Ketten von Verbindungen zu existieren, die sich meine Phantasie unterstützt von meinem Gewissen schafft, so geht ein Teil meiner Zeit hin, und keine Vernunft ist im Stand darüber zu siegen. Dieses verdiente sehr auseinander gesetzt zu werden. Lebe dein erstes Leben recht, damit du dein zweites genießen kannst. Es ist immer im Leben wie mit der Praxis des Arztes, die ersten Schritte entscheiden. Das ist doch Unrecht irgendwo, in der Anlage oder im Urteil?
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Würde ich nur auf die Gewalt und die Wirkungen, die sie (die Freiheit) hervorbringt, Rücksicht nehmen, so würde ich sagen: solange ein Volk gezwungen ist, zu gehorchen, so tut es wohl, wenn es gehorcht; sobald es sein Joch abzuschütteln imstande ist, so tut es noch besser, wenn es dieses von sich wirft, denn sobald es seine Freiheit durch dasselbe Recht wiedererlangt, das sie ihm geraubt hat, so ist es entweder befugt, sie wieder zurückzunehmen, oder man hat sie ihm unbefugterweise entrissen.
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