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Wahlrecht, Substantiv. Meinungsäußerung durch eine Stimmabgabe. Das Wahlrecht (das sowohl als Privileg als auch als Pflicht angesehen wird) bedeutet nach allgemeiner Auslegung das Recht, den Mann zu wählen, den ein anderer gewählt hat, und ist sehr begehrt.
- Ambrose Gwinnett Bierce
Klugwort Reflexion zum Zitat
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Daten zum Zitat
- Autor:
- Ambrose Gwinnett Bierce
- Tätigkeit:
- US Schriftsteller, Journalist und Satiriker
- Epoche:
- Realismus
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- Emotion:
- Keine Emotion