Wahlrecht, Substantiv. Meinungsäußerung durch eine Stimmabgabe. Das Wahlrecht (das sowohl als Privileg als auch als Pflicht angesehen wird) bedeutet nach allgemeiner Auslegung das Recht, den Mann zu wählen, den ein anderer gewählt hat, und ist sehr begehrt.

- Ambrose Gwinnett Bierce

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Daten zum Zitat

Autor:
Ambrose Gwinnett Bierce
Tätigkeit:
US Schriftsteller, Journalist und Satiriker
Epoche:
Realismus
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Emotion:
Keine Emotion