Die Tatsachen offen auszusprechen bedeutet nicht, an der Zukunft zu verzweifeln oder die Vergangenheit anzuklagen. Der umsichtige Erbe nimmt eine sorgfältige Bestandsaufnahme seiner Hinterlassenschaften vor und legt denjenigen, denen er eine Vertrauensverpflichtung schuldet, treu Rechenschaft ab.
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