Nichts ist gefährlicher als der Einfluss der Privatinteressen auf die öffentlichen Angelegenheiten; und der Missbrauch der Gesetze von Seiten der Regierung ist ein geringeres Übel als die Verderbtheit des Gesetzgebers, welche die unausbleibliche Folge einer Berücksichtigung der Privatabsichten ist.
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